Alter Hut
Aha — und woraufhin genau? Gegen wen? Gestützt worauf? Eine Aufsichtsmaßnahme gegen eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Jahr 2026 sagt nichts darüber, was bei einer Zeichnung im Jahr 2021 bekannt war oder bekannt sein musste. Eine drohende Insolvenz ist kein Aufklärungsverschulden und kein Prospektfehler. Zwischen der Schlagzeile und einem durchsetzbaren Anspruch liegen individuelle Voraussetzungen und erhebliche Hürden.
Wohin die Prüfung führt, steht trotzdem fest, wenn ein Anleger anbeißt: Zur möglichen Haftung der Vermittler und Berater. Gegen die Fondsgesellschaft selbst ist wegen der gesellschaftsrechtlichen Eigenheiten solcher Beteiligungen wenig zu holen, eine Rückabwicklung jedenfalls nicht, in der Insolvenz erst recht nicht. Bleibt der Finanzdienstleister. Nicht weil dort die Pflichtverletzung liegt, sondern weil dort die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung liegt. Das ist der eigentliche Grund oder Lockvogel. Wer diesen Markt kennt, weiß das seit den ersten Tagen der Versicherungspflicht — und schon davor.
Was dann kommt, ist ein alter Hut: Die rechtsprechungsorientierte Litanei der Pflichtverletzungen. Totalverlustrisiko trotz angeblich gewünschter Altersvorsorge. Keine Plausibilitätsprüfung. Keine Aufklärung über Laufzeit und Fungibilität. Mündliche Zusagen, an die sich nach fünf Jahren plötzlich jeder erinnert. Dieselben Bausteine wie bei den Schiffsfonds, dieselben wie bei den Genussrechten, dieselben wie bei den Nachrangdarlehen — ausgetauscht wird nur die Produktbezeichnung.
Deshalb die Empfehlung an alle Finanzdienstleister der Deutsche Finance-Gruppe: Locker bleiben. Ihre Ausgangslage ist deutlich besser, als diese Anzeigen suggerieren. Sie haben prospektierte, aufsichtsrechtlich erfasste Produkte vermittelt, mit ausführlichen Risikohinweisen und dokumentierter vorvertraglicher Information — nach meiner Erfahrung aus vergleichbaren Komplexen eine erheblich bessere Position, als sie Vermittler in den meisten Serienverfahren haben. Solche Wellen laufen seit zwanzig Jahren nach demselben Muster ab, und sie laufen für die Vermittlerseite regelmäßig anders aus, als es die erste Anwaltswerbung erwarten lässt.
Locker heißt jedoch nicht untätig. Handeln Sie klug, bereiten Sie sich vor. Bekommen Sie Post oder eine E-Mail, so antworten Sie nicht selbst. Schildern Sie das Beratungsgespräch niemandem außer Ihrem Anwalt. Melden Sie eine Inanspruchnahme unverzüglich Ihrer Berufshaftpflicht — das ist Obliegenheit, nicht Option. Und lassen Sie keine Frist verstreichen, ohne sie geprüft zu haben.
Vermittlergemeinschaft
Für strategischen und rechtlichen Beistand melden Sie sich hier. Gemeinsam mit meinem Team aus Kollegen, Maklerbetreuung und Kanzleimanagement organisiere und betreue ich eine Gemeinschaft von Finanzdienstleistern der Deutsche Finance-Gruppe.
Was wir tun?
Was wir immer getan haben. Wir bündeln die Interessen schlagkräftiger, ergebnisorientierter Vermittler und Berater — keine Trittbrettfahrer. Wir tauschen uns konstruktiv aus, bereiten die Kommunikation mit Ihren Kunden vor (der Kunde von heute ist der Kläger von morgen), bilden einen Formular-Datenpool und begutachten grundsätzliche Fragestellungen. Wir vertreten Sie in Ihren außergerichtlichen Inanspruchnahmen, unabhängig von Anzahl und Höhe, zu einer Pauschale. Wir stimmen uns regelmäßig in Präsenzveranstaltungen und Videokonferenzen ab, verfolgen die Anwaltswerbung und werten die laufenden Gerichtsverfahren aus. Sie erhalten regelmäßige Updates. Das Ganze im Klagefall in Abstimmung mit Ihrer VSH.